Fragen zur Taufe

In welcher Form findet der Gottesdienst zur Taufe statt?
In unserer Kirchengemeinde wird die Taufe in der Regel im Rahmen eines sonntäglichen Gottesdienstes gefeiert. Es gibt bestimmte Taufsonntage, die Termine finden Sie hier.

Wie melde ich mein Kind zur Taufe an?
Zuerst verabreden Sie mit dem Gemeindebüro einen verbindlichen Tauftermin. Anschließend melden Sie sich beim Pfarrer oder die Pfarrerin, welche die Taufe vornehmen wird, zwecks Vereinbarung eines Taufgespräches, in dem alle Fragen rund um die Taufe und den Taufgottesdienst besprochen werden. 

Welche Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes? Die Paten benötigen eine Patenbescheinigung des Pfarramts am Wohnort der Paten über die Berechtigung zum Patenamt (die eigene Taufe und die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist Voraussetzung). Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte zum Taufgespräch mit. Auf jeden Fall benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes.  

Muss die Taufe in der Wohnortgemeinde stattfinden?
In der Regel findet die Taufe in der Wohnortgemeinde statt. Wer aus Eltville, Erbach oder Kiedrich kommt, kann sein Kind in allen drei Kirchen unserer Kirchengemeinde taufen lassen. Auf Wunsch kann die Taufe auch in einer anderen evangelischen Kirchengemeinde gefeiert werden. Dafür gibt es ein besonderes Formular (Dimissoriale), das von der Heimatgemeinde im Gemeindebüro ausgestellt wird. 

Können auch Kinder aus anderen Orten z.B. in der Johanneskirche in Erbach getauft werden?
Der Wunsch, sein Kind taufen zu lassen, ist eine gute Gelegenheit, die Heimatgemeinde neu kennen zu lernen. Wer besondere Beziehungen zur Evangelischen Kirchengemeinde Eltville-Erbach-Kiedrich oder zum Rheingau hat, kann sein Kind im Rahmen eines regulären Taufgottesdienstes taufen lassen. Wer einen eigenen Taufgottesdienst außerhalb des Sonntagsgottesdienstes wünscht, muss den Pfarrer oder die Pfarrerin der Heimatgemeinde mitbringen. 

Wer kann Taufpatin oder Taufpate werden?
Patinnen und Paten sollen konfirmierte Mitglieder der evangelischen Kirche sein. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können vom vierzehnten Lebensjahr an Patin oder Pate werden. Wer nicht getauft ist, oder nicht mehr Mitglied der Kirche ist, kann das Patenamt nicht übernehmen.

Wie viele Taufpaten sind zulässig?
Mindestens ein Pate oder eine Patin ist vorgesehen – in der Regel werden aber zwei bis maximal drei Paten benannt. 

Was geschieht, wenn sich im Verwandten oder Freundeskreis der Eltern kein Pate oder keine Patin finden lassen?
In einem solchen Fall muss auf die Taufe nicht verzichtet werden. Im Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin findet sich meist eine Lösung. Unter Umständen kann auch ein Mitglied der Gemeinde die Patenschaft übernehmen.

Müssen die Eltern selbst Mitglied der Kirche sein?
Bei Nichtmitgliedschaft kann der Wunsch nach der Taufe des Kindes ein Anlass sein, über den Wiedereintritt in die Kirche nachzudenken. Ob die Taufe auch bei Nichtmitgliedschaft vorgenommen werden kann, ist eine seelsorgerliche Entscheidung. In der Regel wird es also Vorgespräche geben, bevor ein Tauftermin vereinbart werden kann. Dabei gilt es zu beachten, dass die Eltern genau wie die Paten versprechen, für eine christliche Erziehung zu sorgen, etwa in dem das Kind am Kindergottesdienst oder anderen Angeboten der Gemeinde teilnehmen kann.   

Was ist, wenn die Eltern verschiedenen Konfessionen angehören?
Die Taufe in der evangelischen Kirche wird von allen Kirchen anerkannt, die sich der Ar-beitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossen haben, darunter die Römisch-Katholische Kirche und die Orthodoxen Kirchen.   

Warum gibt es keine ökumenische Taufe?
Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine bestehende Gemeinde vor Ort bedeutet, erfolgt sie immer entweder evangelisch oder katholisch.

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